Nutzungsänderungen und Verbrauchsabweichungen
Energielieferverträge werden immer auf Grundlage von Prognosewerten geschlossen. Kein Kunde ist in der Lage vorherzusagen, wie er im nächsten oder übernächsten Jahr arbeiten wird und wie genau seine Verbräuche aussehen werden. Auf diese Problematik reagieren die Energieversorger unterschiedlich, indem sie den Kunden zum Teil mit Aufschlägen oder Rabatten an der Differenz zwischen Plan- und Sollzahlen beteiligen. Dieses Vorgehen hat durchaus seine Berechtigung, denn die Energieversorger gehen ein nicht unerhebliches Risiko ein, wenn sich die Strukturen ihrer Kunden verändern. Sicher kann man von einer gewissen Form des Ausgleichens sprechen - der eine Kunde verbraucht mal mehr und der andere Kunde mal weniger - doch in Zeiten einer Wirtschaftskrise wie in 2008/2009 können die Verbräuche auf breiter Front bröckeln. Überschüssige Energie lässt sich an der Börse so gut wie nicht mehr verkaufen. Da entstehen durchaus ernstzunehmende Schäden, die den Lieferanten treffen, nicht den Produzenten. Denn die haben ihre Menge ja verkauft.
Stehen in Ihrem Betrieb Veränderungen z.B. der Anzahl der Schichten oder die Erweiterung/Modernisierung des Maschinenparks an, ist es sinnvoll im Liefervertrag nachzulesen, mit welchen Auswirkungen zu rechnen ist. In Rücksprache mit Betriebselektrikern oder dem Lieferanten der neuen Maschinen lässt sich eine ungefähre Verbrauchsabweichung prognostizieren und die Kostenveränderung durchrechnen.
Bei Energielieferverträgen mit Schaltzeiten und unterschiedlichen Tag- und Nachtpreisen wirken sich Veränderungen der Arbeitsweise natürlich auch aus. Machen Sie sich auch darüber ein Bild, damit es am Ende des Jahres keine böse Überraschung gibt und Nachzahlungen drohen. Sicher lassen sich Veränderungen nicht ausschließen und wenn Ihr Betrieb viel Arbeit hat, muss sie auch gemacht werden. Aber es sollte Ihnen bewusst sein, was bei Veränderungen Ihrer Verbrauchsstruktur auf Sie zukommt.
Ähnlich verhält es sich bei den Überlegungen einen Teil seiner Energie selber zu erzeugen. Die beiden bekanntesten Möglichkeiten sind dabei wohl die Photovoltaik und das Blockheizkraftwerk. Egal wie Sie Ihre Energie erzeugen, Sie können immer entscheiden, ob Sie die Energie selber nutzen oder komplett ins Netz einspeisen. Diese Überlegung hängt stark von der jeweiligen Vergütung für die produzierte Energie ab.
Sollten Sie sich für eine Eigennutzung entscheiden, beachten Sie bitte folgendes (wird von Verkäufer dieser Anlagen gerne unter den Tisch fallen gelassen):
Jede Anlage braucht Zeiten für Wartung und hat leider auch Störungen. Wenn also die Wirtschaftlichkeitsberechnung auch die Ersparnisse aus der Reduzierung Ihrer Leistung einkalkuliert, sollten Sie diesen Punkt herausrechnen. Denn wenn Ihr „Kraftwerk“ wegen einer Störung ausfällt, erhalten Sie Ihre benötigte Energie aus dem allgemeinen Netz und produzieren so eine Leistungsspitze, die Sie das ganze Jahr bezahlen müssen. Zusätzlich sind die Energiekosten Ihrer „Restenergiemenge“ – also der Energie die sie zusätzlich zum BHKW benötigen – teurer als sie ohne BHKW wären, weil die Energiemenge, die der Stromlieferant verkaufen kann, schlechter zu prognostizieren ist und Abweichungen der Planmenge auf Grund der sogenannten Regelenergie für den Energieversorger teuer werden kann. Generell ist trotzdem zu sagen, dass ein BHKW dort Sinn macht, wo kontinuierlich Wärme- oder Kältebedarf besteht und Sie so in Ihrem Kraftwerk die Energie effizienter nutzen.
Stehen in Ihrem Betrieb Veränderungen z.B. der Anzahl der Schichten oder die Erweiterung/Modernisierung des Maschinenparks an, ist es sinnvoll im Liefervertrag nachzulesen, mit welchen Auswirkungen zu rechnen ist. In Rücksprache mit Betriebselektrikern oder dem Lieferanten der neuen Maschinen lässt sich eine ungefähre Verbrauchsabweichung prognostizieren und die Kostenveränderung durchrechnen.
Bei Energielieferverträgen mit Schaltzeiten und unterschiedlichen Tag- und Nachtpreisen wirken sich Veränderungen der Arbeitsweise natürlich auch aus. Machen Sie sich auch darüber ein Bild, damit es am Ende des Jahres keine böse Überraschung gibt und Nachzahlungen drohen. Sicher lassen sich Veränderungen nicht ausschließen und wenn Ihr Betrieb viel Arbeit hat, muss sie auch gemacht werden. Aber es sollte Ihnen bewusst sein, was bei Veränderungen Ihrer Verbrauchsstruktur auf Sie zukommt.
Ähnlich verhält es sich bei den Überlegungen einen Teil seiner Energie selber zu erzeugen. Die beiden bekanntesten Möglichkeiten sind dabei wohl die Photovoltaik und das Blockheizkraftwerk. Egal wie Sie Ihre Energie erzeugen, Sie können immer entscheiden, ob Sie die Energie selber nutzen oder komplett ins Netz einspeisen. Diese Überlegung hängt stark von der jeweiligen Vergütung für die produzierte Energie ab.
Sollten Sie sich für eine Eigennutzung entscheiden, beachten Sie bitte folgendes (wird von Verkäufer dieser Anlagen gerne unter den Tisch fallen gelassen):
Jede Anlage braucht Zeiten für Wartung und hat leider auch Störungen. Wenn also die Wirtschaftlichkeitsberechnung auch die Ersparnisse aus der Reduzierung Ihrer Leistung einkalkuliert, sollten Sie diesen Punkt herausrechnen. Denn wenn Ihr „Kraftwerk“ wegen einer Störung ausfällt, erhalten Sie Ihre benötigte Energie aus dem allgemeinen Netz und produzieren so eine Leistungsspitze, die Sie das ganze Jahr bezahlen müssen. Zusätzlich sind die Energiekosten Ihrer „Restenergiemenge“ – also der Energie die sie zusätzlich zum BHKW benötigen – teurer als sie ohne BHKW wären, weil die Energiemenge, die der Stromlieferant verkaufen kann, schlechter zu prognostizieren ist und Abweichungen der Planmenge auf Grund der sogenannten Regelenergie für den Energieversorger teuer werden kann. Generell ist trotzdem zu sagen, dass ein BHKW dort Sinn macht, wo kontinuierlich Wärme- oder Kältebedarf besteht und Sie so in Ihrem Kraftwerk die Energie effizienter nutzen.
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