Anpassungen von Netzentgelten
Eine Angelegenheit, die eng den Bereich der Rechnungsprüfung streift, sind Veränderungen der Netznutzungsentgelte. Unter diesen Entgelten versteht man eine Art „Maut“, die ein Energielieferant an den Netzbetreiber vor Ort zahlen muss, um das Strom- bzw. Gasnetz zu nutzen. Dieses Entgelt müssten Sie eigentlich selber an den Netzbetreiber zahlen, da aber die Energielieferanten Ihnen nicht 2 Rechnungen zumuten wollen, wird der Netznutzungsvertrag direkt zwischen Lieferant und Netzbetreiber geschlossen. Die Rechnung wird dann für Sie beglichen und Ihnen mit der Strom- bzw. Gasrechnung weiterberechnet. Es ist also nur ein „durchlaufender Posten“, der genau genommen dem Energielieferanten nur Arbeit bereitet. Genau aus diesem Grunde gibt es auch Lieferanten, die es mit der Abwicklung dieses Bereiches nicht so genau nehmen.
Strom
Suchen Sie sich die jeweils für Ihre Spannungsebene gültigen Netzentgelte auf der Internetseite des Netzbetreibers heraus und prüfen Sie die von Ihrem Lieferanten zugesandte Stromrechnung. Achten Sie darauf, dass alle Netznutzungsentgeltbestandteile angepasst und korrekt abgerechnet wurden. Ein besonderes Augenmerk sollte dabei vor allem bei den Kosten für den Messstellenbetrieb gelegt werden, denn hierzu zählt ebenfalls die Prüfung, ob Ihre Auslesung durch eine TAE-Leistung (analoge Telefonleitung), GSM Modem (Mobilfunk) oder gar durch manuelle Auslesung erfolgt. Hierbei unterscheiden sich die Kosten unter Umständen enorm. Gerade bei Veränderungen der Ableseart, wenn z. B. nachträglich eine TAE-Leitung von Ihnen gelegt wurde, um die Auslesekosten zu sparen (bei TAE kostenfrei), kann es vorkommen, dass Ihr Netzbetreiber munter weiter Kosten für ein GSM-Modem oder gar die manuelle Auslesung abrechnet, weil die Änderung erst zeitverzögert im System erfasst wurde oder manchmal auch vergessen wird.
Schwierig wird die Prüfung der Netzentgeltanpassung, wenn sich Ihre Verbrauchsstruktur stark verändert hat und Sie z. B. damit die Grenze zweier Preisblätter überschreiten. Die Netzentgelte werden häufig bei 2.500 Bdh (Benutzungsstunden) getrennt. Ihre Benutzungsstunden errechnen Sie, indem Sie Ihren Jahresverbrauch (in KWh) durch die maximale abgenommene Leistung (in kW) teilen.
Schwierig wird die Prüfung der Netzentgeltanpassung, wenn sich Ihre Verbrauchsstruktur stark verändert hat und Sie z. B. damit die Grenze zweier Preisblätter überschreiten. Die Netzentgelte werden häufig bei 2.500 Bdh (Benutzungsstunden) getrennt. Ihre Benutzungsstunden errechnen Sie, indem Sie Ihren Jahresverbrauch (in KWh) durch die maximale abgenommene Leistung (in kW) teilen.
Beispiel:
300.000 kWh / 170 KW = 2.059 h → Es gelten die Netzentgelte für Verbräuche unter 2.500 h
Verändert sich Ihre Struktur, da Sie z. B. mehr Strom benötigen und gleichzeitig Leistungsspitzen reduzieren konnten (z. B. Erweiterung von 1 auf 2 Schichten) sieht die Berechnung so aus:
350.000 kWh / 135 KW = 2.593 h → Es gelten nun die Netzentgelte für Verbräuche über 2.500 h
In einem solchen Fall verändern sich die Netzentgelte sehr deutlich.
Gas
Suchen Sie sich die jeweils für Ihren Gaszähler gültigen Netzentgelte auf der Internetseite des Netzbetreibers heraus und prüfen Sie die von Ihrem Lieferanten zugesandte Gasrechnung. Achten Sie darauf, dass alle Netznutzungsentgeltbestandteile angepasst und korrekt abgerechnet wurden.
Da die Ermittlung von Netzbetreiber zu Netzbetreiber unterschiedlich erfolgt und häufig mit Zonenpreisen für den Verbrauch oder die Leistung gearbeitet wird, stellt hier häufig die Ermittlung dieser Preisbestandteile bereits eine Schwierigkeit dar. In der Regel wird Ihnen hier auf dem Preisblatt ein Beispiel für die Berechnung zur Verfügung gestellt, sodass Sie die richtigen Preisbestandteile entsprechend ermitteln können. Auch im Gasbereich sollte ein besonderes Augenmerk auf den Messpreis gelegt werden, da ggf. zusätzliche Kosten für einen Datenlogger oder Mengenumwerter anfallen und abgerechnet werden.
Weitere aktuelle News finden sie auf unserem Energieblog.