Rechnungsprüfung und Verbrauchskontrolle

Mit dem Bezug von Energie als Geschäftskunde sind eine Reihe von Tätigkeiten verbunden, die Sie regelmäßig durchführen sollten. Hierzu zählt in erster Linie die Prüfung der monatlichen Rechnung. Sollten Sie keine monatliche Rechnung erhalten, sondern „nur“ monatliche Abschläge bezahlen, werden Sie voraussichtlich als sogenannter „Tarifkunde“ oder „Standardlastprofilkunde“ versorgt und haben keine Leistungsmessung. Dann treffen die meisten der folgenden Darstellungen nicht auf Sie zu.

Grundlage einer „ordentlichen“ Rechnung sollte der jeweilige Monatslastgang sein. Ihr Lieferant bekommt Ihre Verbrauchsdaten vom jeweiligen Messstellenbetreiber zugesandt, denn die Ablesung Ihrer Verbrauchswerte darf Ihr Energielieferant nicht selber durchführen. Sobald der Lastgang vorliegt, ist Ihr Energielieferant in der Lage, die Messwerte nach den jeweils vereinbarten Schaltzeiten auszuwerten und Ihnen den Verbrauch in Rechnung zu stellen. Immer wieder kommt es bei der Rechnungsstellung zu Verzögerungen, weil Ihrem Lieferanten schlichtweg keine Verbrauchsdaten übermittelt wurden. Sollte der Netzbetreiber diese Daten nicht fristgerecht zustellen schadet er damit dem Lieferanten. Aber nur böse Zungen würden behaupten, dass ein Netzbetreiber einem anderen Lieferanten schaden wolle....

Insgesamt lässt sich sagen, dass etwa 15-20% aller Rechnungen Fehler enthalten. Tendenz leider nicht fallend. Hier ist also ein wachsames Auge gefragt.

Schwachstellen sind eine falsche Datengrundlage – weil Ihnen schlichtweg ein falscher Lastgang zugeordnet wurde oder die Daten fehlerhaft im Abrechnungssystem erfasst wurden.

Da werden steuerliche Abgaben extra berechnet, die laut Angebot und Vertrag inklusive sein sollten oder es wurde vergessen eine Preissenkung umzusetzen. Man kann nicht immer Vorsätzlichkeit unterstellen, denn im Zuge immer komplexer werdender Anforderungen und Tarifoptionen steigt die Chance, dass sich Fehler einschleichen.

Tipp: Legen Sie sich eine Vergleichstabelle an und erfassen Sie regelmäßig Ihre monatlichen Verbräuche. Nur so können Sie schnell erkennen, wenn die abzurechnende Menge stark von historischen Werten abweicht.

Vergleichen Sie dabei die Verbrauchsmengen unterteilt nach HT (Tagstrom) und NT (Nachtstrom) und Ihre Leistung mittels des Lastganges. In Bezug auf die Abrechnung der Leistung sollten Sie überprüfen, welche Abrechnungsmodalitäten vertraglich vereinbart wurden. Die üblichen Regelungen sehen die Abrechnung der höchsten aufgetretenen Leistungsspitze des Jahres in allen monatlichen Rechnungen vor. Alternativ wird als Abrechnungsleistung auch das Mittel aus 2 oder 3 Höchstleistungen des Jahres angeboten. Darüber hinaus existiert die Abrechnungsform eines Monatsleistungspreises, bei dem Sie jeden Monat nur die Leistung bezahlen, die Sie tatsächlich genutzt haben. Bei dieser Form der Abrechnung, die auf den 1. Blick sehr kundenfreundlich wirkt, sei ein Hinweis erlaubt: Ihr Lieferant muss an den Netzbetreiber die höchste Leistungsspitze des Jahres in Form der Netznutzungskosten bezahlen. Er trägt also mit einem Monatsleistungspreis das Risiko, Ihnen nicht alle Kosten aus der Netznutzung weiterberechnen zu können. Dieses Risiko lässt sich ein Energielieferant jedoch bezahlen und so preist er es von Anfang an in Ihre Kosten mit ein.

Achten Sie ebenfalls auf die korrekte Abrechnung der Steuern und Abgaben, die sich jährlich anpassen. Unter bestimmten Voraussetzungen können Vergünstigungen in Anspruch genommen werden, die dann auch auf der Rechnung umgesetzt und entsprechend berücksichtigt werden sollten.
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