Wie kommt es zu Insolvenzen von Energieversorgern?

In den letzten Jahren ist es immer häufiger zu Insolvenzen von Energieversorgern gekommen. Wie kommt es dazu?

Mit der Liberalisierung des Energiemarktes sind viele neue Lieferanten auf den Markt gekommen. Viele neue Versorgungskonzepte und Beschaffungsstrategien sind so entstanden und haben frischen Wind in die eher angestaubte Energiebranche, die im Schwerpunkt durch eher träge Stadtwerke geprägt war, gebracht. Das hat für Kunden viele Vorteile, wie bessere Konditionen gebracht. Das Geschäftsmodell Energieversorgung hat allerdings einen gravierenden Haken.

Auch wenn es für die meisten Kunden kaum vorstellbar ist, kann ein Stromversorger mit der Belieferung von Strom wenig Geld verdienen. Wichtig hierbei ist, das hier aus der Sicht des Energieversorgers argumentiert wird. Die Erlösmöglichkeiten der Netzbetreiber sind zwar durch die Regulierungsbehörde gedeckt, sind aber absolut deutlich besser als die der Lieferanten. Auch die Kraftwerksbetreiber können ordentliche Margen erwirtschaften.

Ein Stromlieferant verdient sein Geld nur mit der gehandelten Energie. Dieser Anteil von 3-5 ct an den Gesamtkosten (inkl. Netznutzung sowie Steuern und Abgaben) von 18-20 ct pro Kilowattstunde zuzüglich Mehrwertsteuer ermöglicht ihm Margen von wenigen Zehntel Cent pro Kilowattstunde. Gleichzeitig trägt er das gesamten Inkassorisiko eines Kunden.

In klaren Zahlen bedeutet das zum Beispiel:

  • Eine Firma mit einem Verbrauch von rund 1 Million Kilowattstunden (1 GWh) hat etwa Jahresenergiekosten von 200.000 Euro. Der Deckungsbeitrag eines günstigen Energieversorgers liegt dabei etwa bei 1%. Dafür trägt er ein großes Inkassorisiko von in der Regel 2-3 Monatsrechnungen – also in diesem Beispiel bis zu 50.000 Euro.

 Wenn also ein neuer Versorger am Energiemarkt starten möchte braucht er sehr viel „Working Capital“. Zahlungsausfälle von Kunden können einen Energieversorger schnell in eine wirtschaftliche Schieflage bringen. Zahlungsausfälle häufen sich dann, wenn die Qualität der Belieferung, die sich häufig an der Qualität der Rechnungsstellung messen lässt, unzufriedenstellend für den Kunden ist. Hat der Energieversorger dann nicht genug Rücklagen oder Werte innerhalb des Unternehmens (Kraftwerke oder Strom- bzw. Gasnetze) wird es schnell eng und kann eine Insolvenz „wie aus dem Nichts“ einleiten.

Was tun bei Insolvenz eines Stromanbieters?

Grundsätzlich gibt es zwei unterschiedliche Vorgehensweisen die in der Art der Stromversorgung bzw. der Größe des Kunden begründet sind (Leistungsmessung):
Bei der Stromversorgung unterscheidet man Tarifkunden (kleiner 100.000 kWh – mit i.d.R. jährlicher Rechnung) und sogenannte RLM Kunden (> 100.000 kWh verbunden mit einer Leistungsmessung und i.d.R. monatlicher Rechnung).
Bei Tarifkunden (betrifft alle Privatkunden) springt immer der Netzbetreiber als Notstromlieferant ein. Das ist gesetzlich geregelt und sorgt dafür das die Versorgung mit Strom immer sichergestellt ist.

Bei RLM Kunden besteht diese gesetzliche Absicherung so nicht. Theoretisch wäre ein Netzbetreiber berechtigt, einem Kunden den Strom abzustellen. Hierzu kommt es aber in der Regel nicht, da kein Netzbetreiber diesen radikalen Weg gehen möchte. Er liefert also zunächst weiter Strom und wird im Falle eines Ausfalls des ursprünglichen Lieferanten auf den Kunden zugehen und ihn über den Ausfall seines Anbieters informieren. Allein dieser Schritt dauert in der Regel einige Tage oder sogar Wochen. Sollte der Kunden dann trotzdem keinen neuen Stromliefervertrag abschließen, kann der Netzbetreiber nach einer entsprechenden Mitteilung die Energiebelieferung abstellen.

Alle anderen Aussagen von Netzbetreibern sind Panikmache und der Versuch, einen Kunden mit Angst in ein neues und leider oft auch überteuertes Lieferverhältnis zu „zwingen“. Ohne Vorwarnung steht also kein Kunde ohne Strom da.

 

Was tun bei Insolvenz eines Gasanbieters?

Grundsätzlich gibt es zwei unterschiedliche Vorgehensweisen die in der Art der Gasversorgung bzw. der Größe des Kunden begründet sind (Leistungsmessung):

Bei der Gasversorgung unterscheidet man Tarifkunden (kleiner 1.500.000 kWh – mit i.d.R. jährlicher Rechnung) und sogenannte RLM Kunden (> 1.500.000 kWh verbunden mit einer Leistungsmessung und i.d.R. monatlicher Rechnung).
Bei Tarifkunden (betrifft alle Privatkunden und auch viele Gewerbekunden) springt immer der Netzbetreiber als Notlieferant ein. Das ist gesetzlich geregelt und sorgt dafür das die Versorgung mit Gas immer sichergestellt ist.

Bei RLM Kunden besteht diese gesetzliche Absicherung so nicht. Theoretisch wäre ein Netzbetreiber berechtigt, einem Kunden das Gas abzustellen. Hierzu kommt es aber in der Regel nicht, da kein Netzbetreiber diesen radikalen Weg gehen möchte. Er liefert also zunächst weiter Gas und wird im Falle eines Ausfalls des ursprünglichen Lieferanten auf den Kunden zugehen und ihn über den Ausfall seines Anbieters informieren. Allein dieser Schritt dauert in der Regel einige Tage oder sogar Wochen. Sollte der Kunden dann trotzdem keinen neuen Gasliefervertrag abschließen, kann der Netzbetreiber nach einer entsprechenden Mitteilung die Gasbelieferung abstellen.
Alle anderen Aussagen von Netzbetreibern sind Panikmache und der Versuch, einen Kunden mit Angst in ein neues und leider oft auch überteuertes Lieferverhältnis zu „zwingen“. Ohne Vorwarnung steht also kein Kunde ohne Gas da.

 

Wie schnell muss reagiert werden?

Es ist tatsächlich ratsam sehr zügig die Belieferung mit Strom oder Gas wieder in geordnete Bahnen zu bringen. Die Versorgungssicherheit ist in der Regel durch den Netzbetreiber gegeben. Allerdings ist diese Notstrom bzw. Gasversorgung recht teuer.  Auf Grund der regulatorischen Wechselprozesse und der damit verbundenen Zeiträume (min. 10 Tage) ist es für einen neuen Lieferanten unmöglich eine direkte Versorgung sicher zu stellen. Denn hierzu bedarf es dem geordneten Anmeldeprozess mit entsprechenden Wartezeiten. Lediglich im direkten Dialog zwischen Energieanbieter und Netzbetreiber kann eine schnellere Umsetzung realisiert werden.

 

Mein Netzbetreiber droht mit Abschaltung

Keine Panik. Ihre Energieversorgung mit Strom oder Gas ist gesichert. So schnell kann Ihr Netzbetreiber Sie nicht vom Stromnetz trennen oder Ihnen das Gas abdrehen.
Für Strom- und Gaskunden ohne Leistungsmessung ist die Versorgung gesetzlich geregelt. Für alle anderen Kunden passiert auf die Schnelle auch nichts. Ihr Netzbetreiber möchte Ihnen Angst machen und Sie in einen neuen teuren Vertrag „zwingen“. Wir helfen Ihnen gerne unkompliziert und direkt. Weitere Informationen hierzu finden Sie im Abschnitt Was tun bei Insolvenz eines Strom-/Gasanbieters.

 

Muss ich offene Rechnungen begleichen?

Zunächst sollten Sie abwarten bis ein Insolvenzverwalter eingesetzt wurde. Der wird sich bei Ihnen melden und Ihnen mitteilen was zu tun ist und auf welches Konto die Zahlungen erfolgen sollen.  Das kann allerdings etwas dauern. Halten Sie die Beträge bereit, denn für eine erfolgte Lieferung muss natürlich auch im Fall einer Insolvenz bezahlt werden.

 

Ich habe ein Guthaben – Ist das jetzt verloren?

Mit größter Wahrscheinlichkeit werden Sie Ihr Guthaben nicht in voller Höhe und im schlimmsten Fall sogar überhaupt nicht erhalten. Da die Kommunikation zu einem insolventen Energieversorger in der Regel mit Veröffentlichung der Insolvenz nicht mehr möglich ist, bleibt Ihnen nur die Möglichkeit auf die Ernennung des Insolvenzverwalters zu warten und dort Ihre Forderung in die Insolvenzrolle einzutragen. Wenn der Insolvenzverwalter dann eine Übersicht über alle Forderungen hat, werden Sie über den Verteilschlüssel informiert und erhalten je nach finanzieller Situation des Lieferanten einen Teil Ihres Guthabens zurück. Das wird aber viele Wochen oder sogar Monate dauern.

 

Mein Versorger ist nicht mehr erreichbar – Was muss ich tun?

Mit der Bekanntgabe der wirtschaftlichen Schieflage des Lieferanten endet häufig auch die Erreichbarkeit beim Strom- oder Gasversorger. Erstens sind die meisten Mitarbeiter sofort nicht mehr im Dienst und zweitens würden Anfragen zum Grund der Insolvenz und zum weiteren Vorgehen eine „geordnete“ Abwicklung des Lieferanten massiv erschweren, da alle verbliebenen Mitarbeiter sich mit verärgerten Kunden auseinandersetzen müssten.
Nehmen Sie Kontakt zu first energy auf . Er kann auf Grund seiner Erfahrung am Markt Ihre Versorgung schnell und unkompliziert wieder in geordnete Bahnen bringen und dabei die wirtschaftlichen Möglichkeiten für Sie optimal ausnutzen.

 

first energy GmbH ©    |    Impressum   |    Sitemap   |    Datenschutz   |    Kontakt   |    Newsletter   |    first-energy.net