Preisvergleich der Angebote
Liegen Ihnen verschiedene Angebote von Energieversorgern vor, müssen Sie auch beim Preisvergleich einige Faktoren berücksichtigen. Die Angebote haben in der Regel mehrere Preisbestandteile, die richtig addiert den Gesamtpreis ergeben. Was einfach klingt erweist sich in der Praxis immer wieder als komplexe Problematik.
Vor einigen Jahren musste beim Energiepreis vor allem auf die Verteilung von Tag- (HT) und Nachtstrom (NT) geachtet werden. Diese Unterteilung (in HT und NT) existiert zwar noch, wird heute aber selten unterschiedlich bepreist. Haben Sie Angebote mit unterschiedlichen HT- und NT-Preisen, müssen Schaltzeiten angegeben sein. Falls nicht, sollte Sie das stutzig machen. Durch die Auswertung Ihres Lastganges nach den jeweils im Vertrag stehenden Schaltzeiten können Sie sehr schnell überprüfen, ob das jeweilige Angebot den Vergleich hält, oder sich doch als zu teuer entpuppt. Gerade in diesem Punkt versuchen einige Energieversorger ihren Kunden günstige Konditionen vorzugaukeln. Die böse Überraschung erhält man erst wenn der Vertrag bereits läuft. Ausstieg, erstmal, unmöglich.
Die nicht beeinflussbaren Preisbestandteile – also die Netznutzungsentgelte sowie Steuern und Abgaben – werden heute i. d. R. 1:1 an den Kunden in der jeweils gesetzlich festgelegten Höhe weitergegeben. Viele Versorger weisen die diese Preisbestandteile heute daher nicht mehr konkret aus. Eine Anpassung dieser Preisbestandteile erfolgt automatisch. Falls eine Angabe zu den Netznutzungsentgelten sowie Steuern und Abgaben fehlt, sollten Sie nachhaken und die jeweiligen Anpassungsmodalitäten im Falle einer Anpassung genau prüfen. In diesem Fall sollten Chance und Risiko gleichermaßen für beide Vertragspartner gelten.
Vor einigen Jahren musste beim Energiepreis vor allem auf die Verteilung von Tag- (HT) und Nachtstrom (NT) geachtet werden. Diese Unterteilung (in HT und NT) existiert zwar noch, wird heute aber selten unterschiedlich bepreist. Haben Sie Angebote mit unterschiedlichen HT- und NT-Preisen, müssen Schaltzeiten angegeben sein. Falls nicht, sollte Sie das stutzig machen. Durch die Auswertung Ihres Lastganges nach den jeweils im Vertrag stehenden Schaltzeiten können Sie sehr schnell überprüfen, ob das jeweilige Angebot den Vergleich hält, oder sich doch als zu teuer entpuppt. Gerade in diesem Punkt versuchen einige Energieversorger ihren Kunden günstige Konditionen vorzugaukeln. Die böse Überraschung erhält man erst wenn der Vertrag bereits läuft. Ausstieg, erstmal, unmöglich.
Die nicht beeinflussbaren Preisbestandteile – also die Netznutzungsentgelte sowie Steuern und Abgaben – werden heute i. d. R. 1:1 an den Kunden in der jeweils gesetzlich festgelegten Höhe weitergegeben. Viele Versorger weisen die diese Preisbestandteile heute daher nicht mehr konkret aus. Eine Anpassung dieser Preisbestandteile erfolgt automatisch. Falls eine Angabe zu den Netznutzungsentgelten sowie Steuern und Abgaben fehlt, sollten Sie nachhaken und die jeweiligen Anpassungsmodalitäten im Falle einer Anpassung genau prüfen. In diesem Fall sollten Chance und Risiko gleichermaßen für beide Vertragspartner gelten.
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