Umlage nach § 19 Abs.2 Strom NEV
Stromintensive Unternehmen können seit dem 1.Januar 2012 ein individuelles Netzentgelt beantragen und dadurch geringere Netzentgelte zahlen. Die Finanzierung dafür läuft über die Umlage nach §19 StromNEV (Stromnetzentgeltverordnung).
Umlage nach § 19 Abs.2 Strom NEV 2020:
A: 0,358 ct/kWh
B: 0,050 ct/kWh
Letztverbrauchergruppe A:
Strommengen von Letztverbrauchern für die jeweils ersten 1.000.000 kWh
Letztverbrauchergruppe B:
Strommengen von Letztverbrauchern ab der 1.000.001 kWh
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