Was ist die Stromsteuer/Energiesteuer?

Die Strom- und Energiesteuer (zusammen auch Ökosteuer genannt) wurde am 1. April 1999 im Rahmen des Gesetzes zum Einstieg in die ökologische Steuerreform eingeführt. Ihr Gesamtaufkommen liegt jährlich bei ca. 18 Mrd. Euro, die weitestgehend als zusätzlicher Bundeszuschuss in die Rentenversicherung fließen. Für die Verwaltung der Strom- und Energiesteuer sind der Bund und damit die Hauptzollämter (HZA) zuständig.

Steuergegenstand ist Strom oder Gas in deutschem Steuergebiet (Bundesrepublik Deutschland ohne das Gebiet von Büsingen am Hochrhein und ohne die Insel Helgoland). Die Steuer entsteht dadurch, dass

  • durch Endverbraucher vom im Steuergebiet ansässigen Versorger Strom/Gas im Steuergebiet aus dem Versorgungsnetz entnommen wird.
  • der Versorger Strom/Gas aus dem Versorgungsnetz zum Selbstverbrauch entnimmt.
  • im Steuergebiet Eigenerzeuger Strom zum Selbstverbrauch entnehmen.
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