Wann fällt die Stromsteuer/Energiesteuer an?
Alle Endverbraucher von Strom/Gas müssen die Strom- und Energiesteuer bezahlen. Diese Steuern sind Verbrauchssteuern, die automatisch vom Strom- und Energieversorger über Ihre Strom-/Gasrechnung mit eingezogen wird. Von der Steuer befreit ist Strom aus einer Eigenerzeugung, Strom aus Notstromaggregaten oder auch Strom aus erneuerbaren Energieträgern, wenn dieser aus einem ausschließlich mit Strom aus erneuerbaren Energieträgern gespeisten Netz oder einer entsprechenden Leitung entnommen wird.
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