Gibt es Ermäßigungen der Stromsteuer/Energiesteuer?
Die Strom- und Energiesteuer wird für bestimmte Energieverbräuche erlassen, um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden oder die Energieeffizienz bzw. erneuerbare Energien zu fördern. Unternehmen des produzierenden Gewerbes und Unternehmen der Land- und Forstwirtschaft können eine Ermäßigung beantragen, um die im internationalen Vergleich hohe Energie- und Stromsteuerbelastung in Deutschland auszugleichen.
Grundsätzlich wird die Energie- und Stromsteuer erst im Nachhinein ermäßigt und muss erst einmal in vollem Umfang an den Lieferanten gezahlt werden (sogenanntes Antragsverfahren).
Grundsätzlich wird die Energie- und Stromsteuer erst im Nachhinein ermäßigt und muss erst einmal in vollem Umfang an den Lieferanten gezahlt werden (sogenanntes Antragsverfahren).
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