Was ist die KWKG-Abgabe?

Die KWKG-Abgabe bzw. Umlage dient zur Finanzierung der geförderten KWKG Anlagen.

KWKG steht dabei für das Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz. Den Gesetzestext finden Sie hier.

Sinn von Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen ist es, den eingesetzten Brennstoff (häufig Erdgas oder Öl) optimal zu nutzen. Die Anlagen produzieren dabei Strom und Wärme. Anders als bei der herkömmlichen Stromproduktion - wo die entstehende Wärme ein Abfallprodukt ist und das Kraftwerk nur mit  Kühltürmen oder Kühlwasser betrieben werden kann - wird bei KWK-Anlagen (z.B. Blockheizkraftwerken) die Wärme genutzt. Die Stromproduktion steht dabei im Hintergrund. Es fällt sozusagen als "Abfallprodukt" auch Strom an.

Ein optimal arbeitendes Blockheizkraftwerk wird dabei so konzipiert, dass die entstehende Wärme nahezu komplett genutzt werden kann. So lassen sich zum Beispiel in Schwimmbädern oder Krankenhäusern die Geräte sehr gut einsetzen, da ganzjährig ein Wärmebedarf besteht.

Die so erzeugte Energie wird den Betreibern von KWK-Anlagen zu einem festen Preis vergütet. Dieser liegt höher als der "normale" Produktionspreis von Strom und soll damit die Erhöhung dieser ökologisch sinnvollen Stromproduktion fördern. Vereinfacht dargestellt, werden alle ausgezahlten Förderbeträge summiert und über alle bezogenen kWh Strom verteilt wieder abgerechnet. Damit ergibt sich die KWKG-Umlage. Diese wird auf Grundlagen von Stromerzeugungsprognosen abgeschätzt und allen Stromabnehmern in gleicher Höhe berechnet. Die Umlage wird dabei jährlich angepasst.

Die Bundesregierung hat den Zweck des des Gesetzes in § 1 wie folgt definiert:

„Dieses Gesetz dient der Erhöhung der Nettostromerzeugung aus Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen auf 110 Terawattstunden bis zum Jahr 2020 sowie auf 120 Terawattstunden bis zum Jahr 2025 im Interesse der Energieeinsparung sowie des Umwelt- und Klimaschutzes.“

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