Wie hoch ist die Konzessionsabgabe?

Die Höhe der Konzessionsabgabe für Strom richtet sich für Tarifkunden (Privatkunden und Gewerbekunden unter 100.000 kWh) nach der Größe der Gemeinde:
 bis    25.000  Einwohner   1,32 ct/kWh
 bis  100.000  Einwohner   1,59 ct/kWh
 bis  500.000  Einwohner   1,99 ct/kWh
 über  500.000  Einwohner   2,39 ct/kWh

Der Strom im Schwachlasttarif (Nachts) wird mit der reduzierten Konzessionsabgabe in Höhe von 0,61 ct/kWh abgerechnet.
Sondervertragskunden (Gewerbe- und Industriekunden) mit Leistungsmessung (in der Regel ab 100.000 kWh) zahlen den einheitlichen Satz von  0,11 ct/kWh.

Die Höhe der Konzessionsabgaben für Gas beträgt:
für Gas, das ausschließlich zum Kochen und für die Warmwasserbereitung verwendet wird, in Gemeinden
 bis    25.000  Einwohner   0,51 ct/kWh
 bis  100.000  Einwohner   0,61 ct/kWh
 bis  500.000  Einwohner   0,77 ct/kWh
 über  500.000  Einwohner   0,93 ct/kWh

für sonstige Tariflieferungen in Gemeinden
 bis    25.000  Einwohner   0,22 ct/kWh
 bis   100.000  Einwohner   0,27 ct/kWh
 bis   500.000  Einwohner   0,33 ct/kWh
 über   500.000  Einwohner   0,40 ct/kWh

Sondervertragskunden (Gewerbe- und Industriekunden) mit Leistungsmessung (in der Regel ab 1.500.000 kWh) zahlen den einheitlichen Satz von  0,03 ct/kWh. Ab 5 Mio. kWh fällt keine Konzessionsabgabe mehr an.
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