Was ist die Konzessionsabgabe?
Unter der Konzessionsabgabe versteht man Entgelte, die Energieversorgungsunternehmen an Städte und Gemeinden abgeben müssen, um öffentliche Verkehrswege für die Verlegung und den Betrieb von Leitungen zu nutzen – also eine Art Wegezoll. Hiervon sind Strom- und Gasleitungen betroffen.
Die Grundlage ist in der Konzessionsabgabenverordnung und im jeweiligen Konzessionsvertrag zwischen Netzbetreiber und Gemeinde geregelt. Die Konzessionsverträge werden jeweils für 10 oder mehr Jahre geschlossen.
Die Grundlage ist in der Konzessionsabgabenverordnung und im jeweiligen Konzessionsvertrag zwischen Netzbetreiber und Gemeinde geregelt. Die Konzessionsverträge werden jeweils für 10 oder mehr Jahre geschlossen.
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