Kann man von der Konzessionsabgabe befreit werden?

Von der Konzessionsabgabe können Sie nur in Ausnahmefällen befreit werden. Als Industriekunde zahlen Sie 0,11 ct/kWh Konzessionsabgabe und damit bereits deutlich weniger als Gewerbe- und Privatkunden. 

Unter Umständen besteht die Möglichkeit, sich ganz von der Zahlung der Konzessionsabgabe befreien zu lassen. Das muss jährlich geprüft und beantragt werden. Nur, wenn Ihr durchschnittlicher Strompreis unter dem durchschnittlichen Strompreis aller Sondervertragskunden (Grenzpreis) liegt können Sie von der Befreiung profitieren. Der Grenzpreis wird vom Statistischen Bundesamt auf Basis der Daten des vorletzten Kalenderjahres berechnet und veröffentlicht. Bei einem Durchschnittspreis unter dem veröffentlichten Grenzpreis entfällt die Konzessionsabgabe. Hierzu ist dann ein entsprechender Antrag beim Netzbetreiber vorzunehmen.

Die Mehrzahl der Industriekunden kann von der Befreiung nicht profitieren.
Die Chance auf Befreiung von der Konzessionsabgabe haben auf Grund dieses Mechanismus nur Firmen mit sehr gutem Lastverlauf (theoretisch 365 Tage rund um die Uhr gleichbleibender Betrieb) und bestmöglichen Einkaufskonditionen.
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