Was ist die EEG Abgabe?

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Die Abkürzung EEG steht für das Erneuerbare-Energien-Gesetz. Genau genommen ist das die umgangssprachliche Kurzform des "Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer Energien". Es wurde im Jahr 2000 eingeführt. Ziel ist es, den Ausbau der Strom- und Wärmeerzeugung durch erneuerbare (nicht endliche) Quellen zu fördern.

Gefördert wird die Erzeugung von Strom aus:
  • Wasserkraft
  • Photovoltaik (Strom aus Sonnenlicht)
  • Biomasse
  • Geothermie (Erdwärmenutzung)
  • Windenergie
  • Randbereiche sind die Nutzung von Klär- und Deponiegas.

Um die erneuerbaren Energien zu fördern wurden verbindliche Fördersätze festgelegt, die in der Regel in Cent pro kWh gezahlt werden. Hierbei handelt es sich aber nicht um einen Fördertopf, sondern vielmehr um eine Umlage. Vereinfacht dargestellt, werden alle ausgezahlten Förderbeträge summiert und über alle bezogenen kWh Strom verteilt wieder abgerechnet. Da die genaue Vergütungshöhe immer erst nach Ablauf eines Jahres bekannt ist (wenn die Ablesung der eingespeisten Energie durchgeführt wurde) , steht der genaue Fördergesamtbetrag in der Regel erst etwa 18 Monate nach Energielieferung fest. Aus diesem Grund wird die EEG Abgabe oder Umlage immer nur als Abschlag berechnet. Eine genaue Endabrechung können die Energieanbieter auch 2 Jahre nach einer Belieferung noch durchführen. Dadurch kann es zu unschönen Nachberechnungen kommen, falls der Energieanbieter Ihnen eine zu geringe EEG Pauschale abgezogen hat.

Warum muss man EEG Abgaben bezahlen?

Die Abkürzun EEG steht für das Erneuerbare-Energien-Gesetz, welches die Weiterentwicklung von Technologien zur Erzeugung von Strom aus regenerativen Quellen im Interesse des Umweltschutzes fördern soll. Mit dieser Förderung soll die Weiterentwicklung in diesem Bereich vorangetrieben werden. Energie, die im Rahmen von EEG Förderungen produziert wurde, wird im Verhältnis zum "normalen" Energiepreis überproportional hoch vergütet. Damit will man die Anzahl der Anlangen erhöhen und so einen technologischen Fortschritt erzielen. Da es sich aber nicht um einen Fördertopf im klassischen Sinne handelt, sondern um eine Kostenumlage, müssen alle Stromkunden die Fördergelder in Form eines durchschnittlichen Aufschlages auf den Strompreis bezahlen. Laut Gesetzestext regelt das EEG die Abnahme und die Vergütung von ausschließlich aus erneuerbaren Energiequellen gewonnenem Strom durch Versorgungsunternehmen und gibt aufgrund der im EEG vorgesehenen bundesweiten Ausgleichsregelung die entstandenen Mehrkosten, die aus den gesetzlich vorgeschriebenen erhöhten Einspeisevergütungen entstehen, im Rahmen einer Umlage von allen Stromkunden weiter.
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