Gibt es einheitliche EEG Sätze?

Die Vereinheitlichung der EEG-Sätze wurde seit Jahren gefordert. Zu groß waren die Unterschiede im Bereich der einzelnen Energielieferanten. Und zu undurchsichtig waren die Berechnungen für den Kunden.

An der Transparenz der EEG-Berechnung kann auch in Zukunft noch einiges verbessert werden, aber die Vereinheitlichung der Beträge ab dem 01.01.2010 ist auf jeden Fall ein Schritt in die richtige Richtung.

Zu den EEG-Sätze der vergangenen Jahren und deren Berechnungsmethode finden Sie auf unserer Seite weitere Informationen.

Warum gibt es unterschiedliche EEG Sätze?


Regelung bis Ende 2009

Die EEG-Quote (herausgegeben vom VDN = Verband der Netzbetreiber) liegt z.B. bei 13,39 %. Das bedeutet: Der VDN geht davon aus, dass 13,39 % der deutschen Energie aus Erneuerbaren Energien stammt. Weiterhin geht der VDN bei seiner Prognose davon aus, dass die durchschnittliche Vergütung für eingespeiste Energie (z.B. aus einer Solaranlage) bei 10,44 ct/kWh liegt.

Jeder Energieanbieter, der Sie als Kunden beliefern möchte, muss die EEG-Quote vor Ort beim Netzbetreiber „abnehmen“. Das bedeutet: Wenn der Stromanbieter Ihnen z.B. 100.000 kWh Strom liefern will, muss er 13,39% (also 13.390 kWh) beim Netzbetreiber für 10,44 ct/kWh kaufen. Der Einkaufspreis seiner sonstigen Energie (100.000 kWh – 13.390 kWh) liegt z.B. bei 5 ct/kWh.

Also entstehen durch den Einkauf der EEG-Energie Mehrkosten in Höhe von
13.390 kWh * (10,44 ct – 5 ct = 5,44 ct) 5,44 ct = 728,42 Euro

Diese Mehrkosten werden als EEG-Umlage auf die Energie umgeschlagen:
728,42 Euro : 100.000 kWh = 0,728 ct/kWh

Selbst wenn alle Energieanbieter die gleichen EEG-Prognosewerte des VDN nutzen, hängt die zu bildende EEG-Umlage vom Einkaufspreis der restlichen Energie ab. Je besser der Einkaufspreis der restlichen Energie ist, desto größer ist die Differenz zur EEG-Vergütung und so größer ist der Betrag, der über die EEG-Umlage „verteilt“ werden muss. Dieses Beispiel soll die EEG-Praxis möglichst einfach erklären und gibt nicht den kompletten Zusammenhang aller sonstigen Preisaspekte wieder.


Veränderungen ab dem Jahr 2010

Die EEG-Sätze wurden ab dem Jahr 2010 vereinheitlicht. Somit gibt es keine Preisunterschiede zwischen den einzelnen Anbietern mehr.
first energy Logo

  Weitere aktuelle News finden sie auf unserem Energieblog.

first energy GmbH ©    |    Impressum   |    Datenschutz   |    Kontakt   |    Newsletter   |    first-energy.net