Was versteht man unter Netznutzung

Strom

Jeder Kunde ist in seiner Region an das lokale Energienetz angeschlossen. Für die Nutzung dieses Netzes (die Lieferung des Stromes) vom Kraftwerk zum Kunden wird eine Gebühr erhoben. Vergleichbar einer Maut. Diese sogenannten Netznutzungsentgelte (NNE) sind - vereinfacht gesagt - abhängig von der Länge der Leitung bzw. von der Anzahl der Spannungsebenen zwischen Kraftwerk und Abnahmestelle.

Gas

Im Gegensatz zum Strom erfolgt die Durchleitung bei Gas durch verschiedene Marktgebiete. Da Gas in Deutschland kaum produziert wird, importieren wir es aus unterschiedlichen Ländern. Zum Beispiel erhalten wir Gas über die Seehäfen Rotterdam (Flüssiggasschiffe) oder über die Pipelines aus Russland. So wird ein Teil des Gases in Westdeutschland und ein anderer Teil in Ostdeutschland ins deutsche Netz eingespeist.

Strom und Gas

Die Betreiber erheben das Entgeld für den Transport und die Verteilung der Energie. Diese Gebühr deckt somit die Kosten, die bei dem Ausbau der Netze, der Durchleitung und dem Betreiben des Netzes entstehen. Die Netznutzungsentgelte für das nächste Jahr müssen jeweils bis zum 31.10 eines Jahres veröffentlicht werden und können sich dann aber noch bis zum 31.12 ändern.

Jeder, der in dem Einzugsgebiet eines Netzbetreibers Strom oder Gas bezieht, zahlt dieselben Gebühren:
  • Arbeitspreis
  • Leistungspreis
  • Messpreis 

Es gibt derzeit keine gesetzlich festgelegten Bestimmungen über die Höhe der Kosten. Allerdings müssen diese regelmäßig durch die Bundesnetzagentur genehmigt werden. Alle Netzbetreiber in Deutschland sind dazu verpflichtet ihre jeweils gültigen Netznutzungsentgelte im Internet zu veröffentlichen. Diese Netznutzungsentgelte werden vom Netzbetreiber Ihrem Energieversorger in Rechnung gestellt. Zusammen mit den Kosten für die verbrauchte Energiemenge erhalten Sie so eine komplette Abrechung, damit Sie nur eine Rechung für Strom oder Gas erhalten. Prinzipiell kann jeder Kunde seine Netznutzungsverträge eigenständig abschließen. Dann erhalten Sie die Kosten für die Netznutzung und der verbrauchten Energie in zwei separaten Rechnungen.
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