Wie kann ich meine Netzentgelte reduzieren?
Kostenreduzierung durch individuelle Netzentgelte gemäß § 19 Abs. 2 Satz 1 Strom NEV
Wenn Sie in starken Belastungsphasen das Stromnetz entlassen, können Sie Netzentgelte sparen! Unternehmen (ab 0,5/1 GWh Jahresverbrauch) haben nach §19 Abs. 2 Satz 1 Strom NEV die Möglichkeit individuelle Netzentgelte zu beantragen. Dies ist möglich, wenn drei, von der BNetzA festgelegten, Voraussetzungen erreicht werden.
Voraussetzungen der BundesNetzAgentur
Erheblichkeitsschwelle: Berechnung der prozentualen Lastreduzierung.
Bagatellgrenze: Die zu erwartende Mindestersparnis.
Mindestverlagerung: Die Differenz zwischen Jahreshöchstlast und höchster Last im Hochlastzeitfenster muss mindestens 100 kW betragen.
Weitere aktuelle News finden sie auf unserem Energieblog.