Wie kann ich meine Netzentgelte reduzieren?

Kostenreduzierung durch individuelle Netzentgelte gemäß § 19 Abs. 2 Satz 1 Strom NEV

Wenn Sie in starken Belastungsphasen das Stromnetz entlassen, können Sie Netzentgelte sparen! Unternehmen (ab 0,5/1 GWh Jahresverbrauch) haben nach §19 Abs. 2 Satz 1 Strom NEV die Möglichkeit individuelle Netzentgelte zu beantragen. Dies ist möglich, wenn drei, von der BNetzA festgelegten, Voraussetzungen erreicht werden.

Voraussetzungen der BundesNetzAgentur

Voraussetzungen der BundesNetzAgentur

Erheblichkeitsschwelle: Berechnung der prozentualen Lastreduzierung.

Bagatellgrenze: Die zu erwartende Mindestersparnis.

Mindestverlagerung: Die Differenz zwischen Jahreshöchstlast und höchster Last im Hochlastzeitfenster muss mindestens 100 kW betragen.

 

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