Umlage nach § 19 Abs.2 Strom NEV

Stromintensive Unternehmen können seit dem 1.Januar 2012 ein individuelles Netzentgelt beantragen und dadurch geringere Netzentgelte zahlen. Die Finanzierung dafür läuft über die Umlage nach §19 StromNEV (Stromnetzentgeltverordnung).

Umlage nach § 19 Abs.2 Strom NEV 2020:
A: 0,358 ct/kWh
B: 0,050 ct/kWh

Letztverbrauchergruppe A:
Strommengen von Letztverbrauchern für die jeweils ersten 1.000.000 kWh

Letztverbrauchergruppe B:
Strommengen von Letztverbrauchern ab der 1.000.001 kWh
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