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Die Stromsteuer ist eine bundesgesetzlich geregelte Verbrauchersteuer, die das Stromsteuergesetz (StromStG) regelt. Sie wurde am 1. April 1999 im Rahmen des Gesetzes zum Einstieg in die ökologische Steuerreform eingeführt. Ihr Gesamtaufkommen liegt jährlich bei ca. 6,3 Mrd. Euro.

Steuergegenstand ist elektrischer Strom in deutschem Steuergebiet (Bundesrepublik Deutschland ohne das Gebiet von Büsingen am Hochrhein und ohne die Insel Helgoland). Die Steuer entsteht dadurch, dass

  • vom im Steuergebiet ansässigen Versorger geleisteter Strom durch Endverbraucher im Steuergebiet aus dem Versorgungsnetz entnommen wird.
  • der Versorger Strom aus dem Versorgungsnetz zum Selbstverbrauch entnimmt.
  • im Steuergebiet Eigenerzeuger Strom zum Selbstverbrauch entnehmen. Entscheidend für die Besteuerung ist der Ort, an dem der Strom entnommen wird.
Die Lage der Produktionsstätte sowie der Sitz des Stromversorgungsunternehmens sind nicht von Bedeutung. Deshalb unterliegt auch im Ausland produzierter, aber in Deutschland verbrauchter 

Strom

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Stromsteuer

 

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