Was ist ein Sockelbetrag?
Unter dem Begriff Sockelbetrag oder auch Sockelverbrauchsmenge versteht man den Teil der Strommenge, für den man keine Vergünstigung in Form der reduzierten Stromsteuer bekommen kann.
Jeder Kunde, der das "Recht zur Entnahme steuerbegünstigem Stromes" (offizielle Bezeichnung) hat, erhält diese Steuervergünstigung nicht auf seinen kompletten Stromverbrauch. Jedes Jahr muss er für 25.000 kWh Strom die volle Stromsteuer (2,05 ct/kWh) bezahlen. Da der Energielieferant aber die gesamte Strommenge mit der reduzierten Stromsteuer (1,23 ct/kWh) abrechnet, muss jeder Kunde für diese Sockelverbrauchsmenge von 25.000 kWh die Steuerdifferenz bezahlen. Also: 25.000 kWh * 0,82 ct = 205 Euro. Dieser Sockelbetrag muss jährlich an das zuständige Hauptzollamt abgeführt werden.
Steuern und Abgaben 




