Was ist die KWKG-Abgabe?
Die KWKG-Abgabe bzw. Umlage dient zur Finanzierung der geförderten KWKG Anlagen.
KWKG steht dabei für das Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz. Den Gesetzestext finden Sie hier.
Sinn von Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen ist es, den eingesetzten Brennstoff (häufig Erdgas oder Öl) optimal zu nutzen. Die Anlagen produzieren dabei Strom und Wärme. Anders als bei der herkömmlichen Stromproduktion - wo die entstehende Wärme ein Abfallprodukt ist und das Kraftwerk nur mit Kühltürmen oder Kühlwasser betrieben werden kann - wird bei KWK-Anlagen (z.B. Blockheizkraftwerken) die Wärme genutzt.
Die Stromproduktion steht dabei im Hintergrund. Es fällt sozusagen als "Abfallprodukt" auch Strom an.
Ein optimal arbeitendes Blockheizkraftwerk wird dabei so konzipiert, dass die entstehende Wärme nahezu komplett genutzt werden kann. So lassen sich zum Beispiel in Schwimmbädern oder Krankenhäusern die Geräte sehr gut einsetzen, da ganzjährig ein Wärmebedarf besteht.
Die so erzeugte Energie wird den Betreibern von KWK-Anlagen zu einem festen Preis vergütet. Dieser liegt höher als der "normale" Produktionspreis von Strom und soll damit die Erhöhung dieser ökologisch sinnvollen Stromproduktion fördern. Vereinfacht dargestellt, werden alle ausgezahlten Förderbeträge summiert und über alle bezogenen kWh Strom verteilt wieder abgerechnet. Damit ergibt sich die KWKG-Umlage. Diese wird auf Grundlagen von Stromerzeugungsprognosen abgeschätzt und allen Stromabnehmern in gleicher Höhe berechnet. Die Umlage wird dabei jährlich angepasst.
Die Bundesregierung hat den Zweck des des Gesetzes in § 1 (neue Fassung ab 1. Januar 2009) wie folgt definiert:
„Zweck des Gesetzes ist es, einen Beitrag zur Erhöhung der Stromerzeugung aus Kraft-Wärme-Kopplung in der Bundesrepublik Deutschland auf 25 Prozent durch den befristeten Schutz, die Förderung der Modernisierung und des Neubaus von Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen (KWK-Anlagen), die Unterstützung der Markteinführung der Brennstoffzelle sowie die Förderung des Neu- und Ausbaus von Wärmenetzen, in die Wärme aus KWK-Anlagen eingespeist wird, im Interesse der Energieeinsparung, des Umweltschutzes und der Erreichung der Klimaschutzziele der Bundesregierung zu leisten.“
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