Fragen & Antworten Steuern und Abgaben KWKG-Abgabe Auf meiner Rechnung sind 2 unterschiedliche KWKG Beträge - Warum?
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Die KWKG-Abgabe wird in zwei unterschiedlichen Sätzen abgerechnet.
Die 1. Stufe gilt für Energiemengen bis zu 100.000 kWh pro Jahr mit dem jeweiligen vollen Satz.
Die 2. Stufe gilt für die gesamte Energiemenge oberhalb von 100.000 kWh. Hier gilt dann der reduzierte Satz.

Hierbei ist zu beachten, dass die Energiemenge eines Kalenderjahres als Größe herangezogen wird. Das Stromliefervertragsjahr ist nicht relevant.

Die Abgabe wird in zwei unterschiedlichen Methoden abgerechnet:

  • Sie zahlen die volle KWKG-Abgabe bis Sie 100.000 kWh Strom in laufenden Kalenderjahr bezogen haben voll und ab der 100.001 kWh den reduzierten Satz
    (z.B. 01. Jan -16. April voll, ab 17. April reduziert)
  • Sie zahlen jeden Monat 1/12 der 100.000 kWh (= 8333 kWh) voll und die jeweilige monatliche Restmenge reduziert.

Beachten sollte man unterjährige Vertrags- bzw. Lieferantenwechsel. Denn es könnte sein, dass z.B. bei einem Lieferantenwechsel zum 01. August der neue Lieferant die ersten 100.000 kWh wieder voll abrechnet, obwohl Sie diese bereits in den ersten Monaten bei Ihrem Altlieferanten bezahlt haben. Machen Sie Ihren Lieferanten bitte frühzeitig darauf aufmerksam, damit sich keine Mehrkosten ergeben.

 

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