Fragen & Antworten Steuern und Abgaben Konzessionsabgabe Kann man von der Konzessionsabgabe befreit werden?
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Von der Konzessionsabgabe können Sie nur in Ausnahmefällen befreit werden. Als Industriekunde zahlen Sie 0,11 ct/kWh Konzessionsabgabe und damit bereits deutlich weniger als Gewerbe- und Privatkunden.

Unter Umständen besteht die Möglichkeit, sich ganz von der Zahlung der Konzessionsabgabe befreien zu lassen. Das muss jährlich geprüft und beantragt werden. Nur, wenn Ihr durchschnittlicher Strompreis unter dem durchschnittlichen Strompreis aller Sondervertragskunden (Grenzpreis) liegt können Sie von der Befreiung profitieren.
Der Grenzpreis wird vom Statistischen Bundesamt auf Basis der Daten des vorletzten Kalenderjahres berechnet und veröffentlicht. Für 2008 betrug er 9,06 ct/kWh als "Komplettpreis" vor Mehrwertsteuer. In diesem Betrag sind sowohl die Netznutzungsentgelte, die KWKG- und EEG-Abgabe und die Stromsteuer enthalten.

Die Mehrzahl der Industriekunden kann von der Befreiung nicht profitieren.
Die Chance auf Befreiung von der Konzessionsabgabe haben auf Grund dieses Mechanismus nur Firmen mit sehr gutem Lastverlauf ( theoretisch 365 Tage rund um die Uhr gleichbleibenden Betrieb) und bestmöglichen Einkaufskonditionen.
 

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