Fragen & Antworten Steuern und Abgaben EEG-Abgabe Warum gibt es unterschiedliche EEG Sätze?
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Regelung bis Ende 2009

Die EEG-Quote (herausgegeben vom VDN = Verband der Netzbetreiber) liegt z.B. bei 13,39 %. Das bedeutet: Der VDN geht davon aus, dass 13,39 % der deutschen Energie aus Erneuerbaren Energien stammt. Weiterhin geht der VDN bei seiner Prognose davon aus, dass die durchschnittliche Vergütung für eingespeiste Energie (z.B. aus einer Solaranlage) bei 10,44 ct/kWh liegt.

Jeder Energieanbieter, der Sie als Kunden beliefern möchte, muss die EEG-Quote vor Ort beim Netzbetreiber „abnehmen“. Das bedeutet: Wenn der Stromanbieter Ihnen z.B. 100.000 kWh Strom liefern will, muss er 13,39% (also 13.390 kWh) beim Netzbetreiber für 10,44 ct/kWh kaufen. Der Einkaufspreis seiner sonstigen Energie (100.000 kWh – 13.390 kWh) liegt z.B. bei 5 ct/kWh.

Also entstehen durch den Einkauf der EEG-Energie Mehrkosten in Höhe von
13.390 kWh * (10,44 ct – 5 ct = 5,44 ct) 5,44 ct = 728,42 Euro
Diese Mehrkosten werden als EEG-Umlage auf die Energie umgeschlagen:
728,42 Euro : 100.000 kWh = 0,728 ct/kWh

Selbst wenn alle Energieanbieter die gleichen EEG-Prognosewerte des VDN nutzen, hängt die zu bildende EEG-Umlage vom Einkaufspreis der restlichen Energie ab.

Je besser der Einkaufspreis der restlichen Energie ist, desto größer ist die Differenz zur EEG-Vergütung und so größer ist der Betrag, der über die EEG-Umlage „verteilt“ werden muss.

Dieses Beispiel soll die EEG-Praxis möglichst einfach erklären und gibt nicht den kompletten Zusammenhang aller sonstigen Preisaspekte wieder.

Veränderungen ab dem Jahr 2010
Die EEG-Sätze wurden ab dem Jahr 2010 vereinheitlicht. Somit gibt es keine Preisunterschiede zwischen den einzelnen Anbietern mehr.

 

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