Gibt es einheitliche EEG Sätze?

Die Vereinheitlichung der EEG-Sätze wurde seit Jahren gefordert. Zu groß waren die Unterschiede im Bereich der einzelnen Energielieferanten. Und zu undurchsichtig waren die Berechnungen für den Kunden.

An der Transparenz der EEG-Berechnung kann auch in Zukunft noch einiges verbessert werden, aber die Vereinheitlichung der Beträge ab dem 01.01.2010 ist auf jeden Fall ein Schritt in die richtige Richtung.

Zu den EEG-Sätze der vergangenen Jahren und deren Berechnungsmethode finden Sie auf unserer Seite weitere Informationen.

Warum gibt es unterschiedliche EEG Sätze?


Regelung bis Ende 2009

Die EEG-Quote (herausgegeben vom VDN = Verband der Netzbetreiber) liegt z.B. bei 13,39 %. Das bedeutet: Der VDN geht davon aus, dass 13,39 % der deutschen Energie aus Erneuerbaren Energien stammt. Weiterhin geht der VDN bei seiner Prognose davon aus, dass die durchschnittliche Vergütung für eingespeiste Energie (z.B. aus einer Solaranlage) bei 10,44 ct/kWh liegt.

Jeder Energieanbieter, der Sie als Kunden beliefern möchte, muss die EEG-Quote vor Ort beim Netzbetreiber „abnehmen“. Das bedeutet: Wenn der Stromanbieter Ihnen z.B. 100.000 kWh Strom liefern will, muss er 13,39% (also 13.390 kWh) beim Netzbetreiber für 10,44 ct/kWh kaufen. Der Einkaufspreis seiner sonstigen Energie (100.000 kWh – 13.390 kWh) liegt z.B. bei 5 ct/kWh.

Also entstehen durch den Einkauf der EEG-Energie Mehrkosten in Höhe von
13.390 kWh * (10,44 ct – 5 ct = 5,44 ct) 5,44 ct = 728,42 Euro

Diese Mehrkosten werden als EEG-Umlage auf die Energie umgeschlagen:
728,42 Euro : 100.000 kWh = 0,728 ct/kWh

Selbst wenn alle Energieanbieter die gleichen EEG-Prognosewerte des VDN nutzen, hängt die zu bildende EEG-Umlage vom Einkaufspreis der restlichen Energie ab. Je besser der Einkaufspreis der restlichen Energie ist, desto größer ist die Differenz zur EEG-Vergütung und so größer ist der Betrag, der über die EEG-Umlage „verteilt“ werden muss. Dieses Beispiel soll die EEG-Praxis möglichst einfach erklären und gibt nicht den kompletten Zusammenhang aller sonstigen Preisaspekte wieder.


Veränderungen ab dem Jahr 2010

Die EEG-Sätze wurden ab dem Jahr 2010 vereinheitlicht. Somit gibt es keine Preisunterschiede zwischen den einzelnen Anbietern mehr.
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